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Nichtigkeit wegen örtlich unzuständiger Behörde (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG)
Sachverhalt
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Nichtigkeit wegen Erlaubnis eines gesetzlich verbotenen Glücksspiels (§ 44 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG)
A will ein besonderes Glücksspiel gewerblich betreiben. Das gewerbliche Betreiben dieses Glücksspiels ist gesetzlich untersagt und strafbar. Auf Antrag erteilt die zuständige Behörde B der A dennoch eine Erlaubnis, das Spiel gewerblich zu betreiben. A möchte sicher wissen, ob diese Erlaubnis wirksam ist.
Fehlende Sachverhaltsgrundlage als absoluter Nichtigkeitsgrund (§ 44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG)
Die Arbeitsvorgänge in der Baubehörde B verzögern sich aufgrund von Personalmangel massiv. Sachbearbeiterin S erlässt eine Abrissverfügung gegenüber Unternehmerin U. U hat die betreffende Lagerhalle aber schon vor sechs Monaten nach einem Hinweis der Behörde abreißen lassen.