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Zu schnelles Fahren an einer Straßenkreuzung (§ 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB)
Sachverhalt
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Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn – § 315c Abs. 1 Nr. 2f StGB
Auf der BAB bricht der Anhänger des T aus, so dass T auf der Überholspur entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen kommt. T schaltet den Warnblinker ein, holt ein aus dem Anhänger gefallenes Paket und fährt unter teilweiser Inanspruchnahme von Normalspur und Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung zu der 50m entfernten Ausfahrt.
Tatbeteiligung und Verwendung eines fremden Pkw als Tatmittel (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Wohl wissend, dass er eine BAK von 2,0‰ aufweist, fährt T mit dem Pkw des O durch die Stadt. Hierzu hatte ihn sein Beifahrer B vorsätzlich angestiftet. T verliert die Kontrolle und kollidiert mit einem Steinhaufen.