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Freiheitsberaubung durch Unterlassen nach Kenntniserlangung
einfach
schwer
9. Juli 2026
17 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheT verschließt spätabends das Bürogebäude in dem Unwissen, dass der Angestellte O noch Überstunden ableistet. Wenig später ruft O ihn an. T erkennt nun die missliche Lage des O, hilft diesem jedoch nicht.
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