Freiheitsberaubung, § 239 StGB: 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Freiheitsberaubung, § 239 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Versuchte Erfolgsqualifikation der Freiheitsberaubung (§§ 239 Abs. 3, 22 StGB)
Erfolgsqualifikation – schwere Gesundheitsschädigung (§ 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB)
Freiheitsberaubung über eine Woche – Erfolgsqualifikation (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB)
Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft
Die T weist ihre Angestellte A an, das Gebäude zu verschließen, in dem Wissen, dass die O noch Überstunden ableistet. A weiß nichts von der Anwesenheit der O und handelt nach Ts Anweisungen.
Freiheitsberaubung durch Hinderung der Landung eines Flugzeugs
Freiheitsberaubung durch Unterlassen nach Kenntniserlangung
Freiheitsberaubung durch Wegnahme von Kleidung am Badesee
Aussperren und Hinderung des Zugangs
Entziehen von Hilfsmitteln für Behinderte als Freiheitsberaubung
Täuschung über bestehende Fortbewegungsmöglichkeit
Fesseln der Hände als Freiheitsentziehung
Freiheitsberaubung durch kurzzeitiges Bedrängen
Freiheitsberaubung durch Blockadeaktion
An einer Kaserne versammelt sich eine Vielzahl von Demonstranten, die durch gegenseitiges Ein- und Unterhaken ihrer Arme eine in sich abgeschlossene „Menschenmauer“ bilden. Auf diese Weise versperren sie alle Ein- und Ausgänge des Geländes und hindern so den Wärter O daran, nach Dienstschluss die Kaserne zu verlassen.
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) durch Einschließen einer schlafenden Person
Freiheitsberaubung durch Ignorieren des Ausstiegswunsches eines Mitfahrers
Freiheitsberaubung durch Überwachung des Ausgangsverhaltens
Einsperren im Kofferraum eines PKW (§ 239 Abs. 1 StGB)
Freiheitsberaubung durch Vortäuschung einer Gefahr beim Verlassen des Raumes
Freiheitsberaubung auf sonstige Weise: Festbinden auf einem Stuhl (§ 239 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Einsperren für einen nur kurzen Zeitraum
Einsperren – Selbstmitgefangenschaft als Tatbestandsmerkmal
Einsperren durch gemeinsames Einschließen mit dem Opfer (§ 239 Abs. 1 StGB)
Einsperren durch Bewachung der Ausgänge
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