Gubener Verfolgungsfall (kein atypischer Kausalverlauf)
11. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Asylbewerber A wird von 11 bewaffneten Neonazis N verfolgt, bedrängt und massiv bedroht. Um zu entkommen, springt er durch eine geschlossene Glastür. Dabei zieht er sich so tiefe Schnittwunden zu, dass er binnen kurzer Zeit verblutet.
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Einordnung des Falls
Gubener Verfolgungsfall (kein atypischer Kausalverlauf)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die N haben das Rechtsgut Leben (§ 823 Abs. 1 BGB) des A verletzt.
Ja, in der Tat!
2. Die N haben eine kausale und zurechenbare Verletzungshandlung begangen (§ 823 Abs. 1 BGB), indem sie A bedrängt und bedroht haben.
Ja!
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