Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Gubener Verfolgungsfall (kein atypischer Kausalverlauf)

Gubener Verfolgungsfall (kein atypischer Kausalverlauf)

19. Juli 2025

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Asylbewerber A wird von 11 bewaffneten Neonazis N verfolgt, bedrängt und massiv bedroht. Um zu entkommen, springt er durch eine geschlossene Glastür. Dabei zieht er sich so tiefe Schnittwunden zu, dass er binnen kurzer Zeit verblutet.

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