§ 823 Abs. 1 BGB: 58 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 58 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema § 823 Abs. 1 BGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Deliktsrecht

Verschuldensmodifikation 2 (Gefälligkeitsverhältnis)

A bittet B, während ihres Urlaubs auf ihre Zimmerpflanzen aufzupassen. Dabei haben weder A noch B Rechtsbindungswillen. B stellt die Pflanzen auf dem Fensterbrett ab. Aus leichter Fahrlässigkeit zerstört B die Pflanzen dabei. B ist privat haftpflichtversichert für Schäden bei Ausübung einer Gefälligkeit.