Zivilrecht > Deliktsrecht
Verschuldensmodifikation 2 (Gefälligkeitsverhältnis)
A bittet B, während ihres Urlaubs auf ihre Zimmerpflanzen aufzupassen. Dabei haben weder A noch B Rechtsbindungswillen. B stellt die Pflanzen auf dem Fensterbrett ab. Aus leichter Fahrlässigkeit zerstört B die Pflanzen dabei. B ist privat haftpflichtversichert für Schäden bei Ausübung einer Gefälligkeit.
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Herrenreiter-Fall (Vertiefung mit Fokus Schaden)
Bei der Herrenreiter-Entscheidung handelt es sich um eine der wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen zum zivilrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. In ihr wurde die Möglichkeit eröffnet, Schmerzensgeld bei der unbefugten Veröffentlichung von Bildern zu verlangen.
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Suizid als Rechtsgutsverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB – Mobbing
A ist bei B angestellt. Daher versucht B erfolglos, A zu kündigen. In der Folgezeit fühlt sich A zunehmend durch möglicherweise schikanierende, aber legale Maßnahmen der B „gemobbt“. Daraufhin begeht A Suizid.
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Weiterfressermangel („Schwimmerschalter-Fall“)
In der „Schwimmerschalter-Entscheidung“ befasst sich der BGH mit der Frage, ob eine Eigentumsverletzung vorliegt, wenn ein mangelhaftes Bauteil die Beschädigung der restlichen Anlage verursacht. Dies bejaht der BGH, wenn der Mangel nur einen „funktionell begrenzten“ Teil der im Übrigen einwandfreien Anlage betrifft.