Verbergen (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Das Verbergen umschreibt Tätigkeiten wie das Verstecken und Verlegen, die den Zugriff auf den Gegenstand erschweren.
Definiere den Begriff „Verbergen“ (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Das Verbergen umschreibt Tätigkeiten wie das Verstecken und Verlegen, die den Zugriff auf den Gegenstand erschweren.