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Schenkungsversprechen bei vollzogenem Formmangel (§ 518 Abs. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Schenkungsversprechen bei Heilung durch Vollzug und Grundstück (§ 518 Abs. 2, § 311b Abs. 3 BGB)
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Haftungsmilderung bei Sachschäden durch Schenkung eines Topfsets
Studentin S schenkt ihrem Bekannten B ein Topfset. Als S dem B das in einem großen Paket verpackte Set übergeben will, fällt ihr das Paket leicht fahrlässig aus der Hand auf eine Vase des B. Dem B entsteht dadurch ein Schaden in Höhe von €100. B verletzt die S bei der Geschenkübergabe ebenfalls leicht fahrlässig.