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Gutgläubiger Eigentumserwerb vom Pfandrechtsgläubiger
Sachverhalt
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Gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts durch Forderungsübertragung
G ist Gläubiger eines Pfandrechts an einem Siegelring, welchen Pfandgeberin P für G zur Absicherung eines Kredits bestellt hatte. Die Kreditforderung samt Pfandrecht tritt G an den Dritten D ab. Tatsächlich war die Pfandrechtsbestellung jedoch unwirksam.
Erwerb der Forderung gegen den Beitretenden in analoger Anwendung des § 401 BGB
Um die Kreditforderung des G gegen S abzusichern, tritt S2 der Schuld des S bei. Die Forderung gegen S tritt G an die Dritte D ab.