Öffentliches Recht

VwGO

Anfechtungsklage

Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts (vor § 35 VwVfG)

Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts (vor § 35 VwVfG)


Wann ist ein Verwaltungsakt „rechtmäßig“?

Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn er aufgrund einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage ergangen ist und im übrigen formell und materiell rechtmäßig ist.

Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts wird zunächst ermittelt, auf welcher Ermächtigungsgrundlage (= gesetzlichen Rechtsgrundlage) der angegriffene Verwaltungsakt beruht. Sodann wird die formelle Rechtmäßigkeit und anschließend die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts geprüft. Formell rechtmäßig ist ein Verwaltungsakt, wenn er die anwendbaren Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formvorschriften einhält. Materiell rechtmäßig ist ein Verwaltungsakt, wenn er mit dem materiellen Recht vereinbar ist. Dafür müssen die materiellen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt und der Verwaltungsakt mit höherrangigem Recht vereinbar sein.

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