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Empfängerwahl bei förmlicher Zustellung und Ausnahme des § 7 Abs. 1 S. 2 VwZG
Sachverhalt
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Öffentliche Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (§ 41 Abs. 3, 4 VwVfG)
Wirt W hat bei der zuständigen Behörde eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Die Gaststättenerlaubnis wird sodann über einen Aushang ortsüblich bekannt gemacht.
Förmliche Zustellung an Bevollmächtigte mit schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu.