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Aburteilbarkeit einer in der Anklageschrift beschriebenen, aber nicht angeklagten Tat
einfach
schwer60 % lösen richtig
10. Juli 2026
14 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA ist wegen Körperverletzung angeklagt. Im Anklagesatz wird auch das Tage vorher stattfindende Geschehen, das zur Tat führte, beschrieben. Das Gericht sieht im Vortatgeschehen eine strafbare Nötigung und verurteilt A auch wegen dieser. A geht in Revision.
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