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Nachholung des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung

einfach
schwer74 % lösen richtig
24. August 2026
26 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird vor der großen Strafkammer angeklagt. Sie ist mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt (§ 76 Abs. 2 GVG). Zu Beginn der mündlichen Hauptverhandlung ergeht ein Eröffnungsbeschluss in dieser Besetzung. As Verteidiger rügt den Beschluss als fehlerhaft, verhandelt aber zur Sache. Gegen die Verurteilung legt er Revision ein.

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