Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
Leistungserschwerung – Gattungsschuld
Leistungserschwerung – Gattungsschuld
17. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verpflichtet sich, K bis Januar 2022 zu einem Festpreis Gas zu liefern. Bereits im Juni 2021 ist absehbar, dass der Import im Winter deutlich teurer wird. G versäumt es im Sommer Gas auf Vorrat zu kaufen. Als die Importpreise im September um 70% steigen, verlangt sie eine Erhöhung des Festpreises.
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