Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungskompetenzen

geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes (Art. 70ff. GG)

geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes (Art. 70ff. GG)


Wie prüfst Du die geschriebenen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes (Art. 70-74 GG)?

  1. Herausarbeitung des Prüfungsgegenstands

    Dieser Schritt stellt eine gedankliche Vorprüfung für die Gesetzgebungskompetenzen dar.

    1. Aufspaltung von unverzahnten Regelungen

      Ohne diesen Schritt könnte der Gesetzgeber eine kompetenzrechtlich problematische Regelung in einem größeren Regelungskomplex verstecken und so den anderen politischen Akteuren „unterjubeln“ (Telos). Daher ist nach dem Grundsatz der Spezialität für jede einzelne Regelung separat zu prüfen, ob und welcher Kompetenztitel einschlägig ist. Inhaltlich unzusammenhängende Regelungen sind an dieser Stelle voneinander zu trennen. Insbesondere Aufzählungen (vgl. nur § 1 Abs. 1 BNichtrSchG) sind ein Indiz für eine Mehrzahl an Regelungen. Sind in einer Klausur mehrere Regelungen zu prüfen, sind regelmäßig auch unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen einschlägig.

    2. Verbindung von verzahnten Regelungen

      Mehrere Regelungen sind zu einem Prüfungsgegenstand zusammenzuführen, wenn eine Teilregelung mit einer Regelung oder einem Regelungskomplex derart eng verzahnt ist, dass sie als Teil der Schwerpunktregelung erscheint. Dann kommt es für die Zuordnung zu einem Kompetenztitel darauf an, wo der Schwerpunkt des Regelungskomplexes liegt.

  2. Zuordnung des Prüfungsgegenstands zu einem Kompetenztitel

    Die Zuordnung einer Regelung zu einem Kompetenztitel erfolgt anhand (1) des Normzwecks, (2) des Regelungsgegenstandes sowie der (3) Wirkungen und (4) Adressaten der Regelung (5) unter Berücksichtigung der Verfassungstradition. Die folgenden Prüfungsschritte kannst Du sauber mit der Struktur der Gutachtentechnik prüfen, um richtig Pluspunkte bei Deiner Korrektorin zu sammeln. Vor Allem solltest Du die Zuordnung zu einem Kompetenztitel solltest Du in einem sauberen Obersatz ankündigen.

  3. Auslegung des gewählten Kompetenztitels

    Der Kompetenztitel muss sodann mithilfe der allgemeinen Auslegungskriterien (Wortsinn, Systematik, Telos und Historie) ausgelegt werden. Ist eine Definition in Rechtsprechung und Literatur etabliert, kann diese hier auch zugrundegelegt werden. Das BVerfG misst der historisch-genetischen Auslegung und damit insbesondere der Verfassungstradition („Staatspraxis“) im Rahmen der Gesetzgebungskompetenzen eine besondere Bedeutung bei. In der Prüfungssituation werden entsprechende Kenntnisse aber regelmäßig nicht erwartet. Dieser Schritt ist auf der Ebene der Definition in der Gutachtentechnik anzusiedeln. Insbesondere der systematische Vergleich verschiedener Kompetenztitel zeichnet Dich hier methodisch aus.

  4. Subsumtion des Prüfungsgegenstands unter den Kompetenztitel

    Darauf folgt die Subsumtion des Prüfungsgegenstands unter den ausgelegten Kompetenztitel. Die bisherige Prüfung solltest Du mit einem Ergebnissatz abschließen.

  5. Prüfung der Voraussetzungen des Kompetenztyps

    Anschließend musst Du noch die Voraussetzungen des jeweils einschlägigen Kompetenztyps (Art. 71 GG oder Art. 72 Abs. 1-3 GG) prüfen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fehlt es an einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Am Ende Deiner Prüfung der Voraussetzungen des Kompetenztyps stellst Du das Ergebnis der Prüfung der Gesetzgebungskompetenzen fest.

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