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Verdeckungsnahe Motive als niedriger Beweggrund (§ 211 Abs. 2 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Tötung aus ausländerfeindlichen Beweggründen
T marschiert mit sechs Freunden, die allesamt der "rechten Szene" angehören, zu einem Asylheim, um die Bewohner zu provozieren. Die Gruppe sieht den Rumänen O, den sie für einen Wirtschaftsflüchtling hält. T erschlägt ihn, da auch er die rassistischen Werte der Gruppe kennt und bewundert.

Ermöglichungsabsicht – Tötung zur Ermöglichung einer weiteren Straftat
A und B gehen gemeinsam im Wald spazieren. T tötet den A, um die B anschließend ungestört vergewaltigen zu können.