Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Sache mit digitalen Produkten
Sache mit digitalen Produkten
3. April 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem Zahnarztbesuch ist Verbraucherin K motiviert, endlich ihre Zahnpflege in Angriff zu nehmen. Deswegen kauft sie im Laden der Unternehmerin V eine elektrische Zahnbürste inklusive App für ihr Handy. Die App zeigt an, wie sie ihre Zähne putzen soll und speichert die Daten anschließend.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sache mit digitalen Produkten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelt es sich bei der App um einen digitalen Inhalt (§ 327 Abs. 2 S. 1 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die App ist mit der Zahnbürste verbunden (§ 327a Abs. 2 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Die Zahnbürste wird im Rahmen eines Kaufvertrags bereitgestellt (vertragliches Kriterium, § 327a Abs. 3 BGB).
Ja!
4. Die Zahnbürste kann ohne die App ihre Funktion nicht erfüllen (funktionales Kriterium, § 327a Abs. 3 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Auf die App und die mit ihr verbundene Zahnbüste sind jeweils die §§ 327 ff. BGB anwendbar (§ 327a Abs. 2 S. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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