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Zulässigkeit der Drittwiderklage gegen Kläger und dessen Versicherung (§ 20 StVG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Isolierte Drittwiderklage – Gegenforderung des Beklagten übersteigt abgetretene Klageforderung
A hat eine Forderung gegen B in Höhe von €3.000. B hat eine Gegenforderung gegen A in Höhe von €5.000. A tritt seine Forderung an C ab, der sie klageweise gegen B geltend macht. B erklärt die Aufrechnung in Höhe von €3.000 gegenüber C. Widerklagend verlangt er die übrigen €2.000 von A.

Isolierte Drittwiderklage – negative Feststellungsklage des Beklagten gegen den Zedenten
A behauptet, dass B ihm €2.500 schuldet. B bestreitet dies. A tritt seine vermeintliche Forderung gegenüber B an C ab, der sie klageweise geltend macht. B erhebt Widerklage gegen A, mit der er festgestellt haben möchte, dass besagte Forderung auch bei A nicht besteht.