
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Isolierte Drittwiderklage (gewillkürte Prozessstandschaft)
X tritt eine Forderung (€2.000) gegen Y als Sicherheit an Bank B ab. Da Y nicht zahlt, bevollmächtigt B den X, die Forderung klageweise im eigenen Namen geltend zu machen. Y hat zufällig eine Gegenforderung (€3.000) gegen B. Sie rechnet mit €2.000 auf und erhebt im Übrigen Widerklage gegen B.

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Petitorische Widerklage ➔Beispiel mit Lösung
Da K die Raten für ein von B unter Eigentumsvorbehalt gekauftes Fahrrad nicht mehr zahlt, tritt B wirksam vom Kaufvertrag zurück. B fährt zu K, um das Fahrrad abzuholen. K ist nicht zuhause. Da das Fahrrad vor dem Haus steht, nimmt B es mit. K erhebt Klage auf Herausgabe.

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Isolierte Drittwiderklage (Kläger einer abgetretenen Forderung, Gegenforderung des Beklagten übersteigt die Klageforderung)
A hat eine Forderung gegen B in Höhe von €3.000. B hat eine Gegenforderung gegen A in Höhe von €5.000. A tritt seine Forderung an C ab, der sie klageweise gegen B geltend macht. B erklärt die Aufrechnung in Höhe von €3.000 gegenüber C. Widerklagend verlangt er die übrigen €2.000 von A.

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Zwischenfeststellungswiderklage
K macht klageweise einen vertraglichen Anspruch gegen B geltend. Er kündigt an, dass er aus dem gleichen Vertragsverhältnis noch weitere Ansprüche geltend machen wird. B möchte widerklagend festgestellt haben, dass kein Vertragsverhältnis besteht.

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Widerklage - wie errechnet man den Gebührenstreitwert II (§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG)?
K hat dem B einen Gebrauchtwagen verkauft. Da B trotz wiederholter Aufforderung den Kaufpreis in Höhe von €6.000 nicht zahlt, erhebt K Klage gegen ihn. B begehrt widerklagend die Feststellung, dass der zugrundeliegende Kaufvertrag unwirksam ist. Nur Ks Klage hat Erfolg.

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Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?
Werkunternehmer W erhebt Klage gegen Besteller B auf Werklohn in Höhe von €10.000. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von €5.000, da W einen Mangel am von ihm hergestellten Werk nicht beseitigt hat. Klage und Widerklage haben vollen Erfolg.

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Konnexität zwischen Widerklage und Verteidigungsmittel gegen Klage
K erhebt Klage gegen B. Er möchte einen Kaufpreiszahlungsanspruch in Höhe von €6.000 durchsetzen. B möchte die €10.000 zurück, die er K als zinsloses Darlehen gewährt hat. Er erklärt in Höhe von €6.000 die Aufrechnung gegen die Klage und macht die übrigen €4.000 widerklagend geltend.

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sachliche Zuständigkeit Landgericht, obwohl Widerklage geringer
K erhebt Klage gegen B auf Zahlung von €11.000 beim Landgericht. B begehrt widerklagend die Zahlung von €2.000. K ist der Ansicht, die Widerklage sei unzulässig, da die €2.000 den landgerichtlichen Zuständigkeitsstreitwert unterschreiten.

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Relevanz der Widerklage beim Feststellungsinteresse der Klage
K ist genervt. B schickt ihm ständig Briefe, in denen er behauptet, K schulde ihm noch €500. K wird das alles zu viel und er erhebt Klage gegen B. Er will festgestellt haben, dass B keinen entsprechenden Anspruch gegen ihn hat. B verlangt daraufhin widerklagend die Zahlung der €500.

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Einstiegsfall Widerklage
K (Wohnsitz: U) will den Kaufpreis (€250) für eine bei Antiquitätenhändler A (Wohnsitz: S) gekaufte Lampe nicht bezahlen. A erhebt Klage beim Amtsgericht U. K erhebt Widerklage (€3.000), da ein von A zu vertretender Mangel an der Lampe einen Zimmerbrand verursacht hat.