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Analoge Anwendung des § 1374 Abs. 2 BGB auf Lottogewinne?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Auszahlung einer Lebensversicherungssumme als privilegierter Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)?
Adam und Eva sind verheiratet. Ihr Sohn Kain setzte Eva während der Ehe als Begünstigte seiner Lebensversicherung ein. Kain stirbt, Eva wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Adam und Eva wollen sich nun scheiden lassen. Adam hat keinen Zugewinn, Eva nur die Versicherungssumme.

Negatives Endvermögen im Zugewinnausgleich
Bonnie und Clyde sind verheiratet. Bei Eheschließung hat Bonnie ein Vermögen von €20.000, bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags €30.000. Clyde hat bei Eheschließung €50.000 Schulden, bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags „nur“ noch €20.000.