Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche: 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Vergleich: güterrechtliche vs. erbrechtliche Lösung

Grundfall: Erbrecht bei gesetzlichem Güterstand
Romeo und Julia sind verheiratet und haben zwei Kinder. Romeo stirbt an einer Lebensmittelvergiftung. Er hinterlässt ein Vermögen von €200.000, das er komplett während der Ehe erwirtschaftet hat. Julia hatte währenddessen einen Zugewinn von €2.000.000.

Schwiegerelternschenkungen

Ehegatteninnenausgleich (-)
A und B sind verheiratet und bauen nun ein Haus. Nur B wird im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Beide helfen erheblich beim Bau mit. A und B leben gemeinsam im Haus und gründen dort eine Familie. Als es zur Scheidung kommt, verlangt A Miteigentum am Haus.

Ehegatteninnengesellschaft (+)
A und B sind verheiratet. Sie gründen zusammen das Unternehmen U, welches A leitet. B ist Angestellter von U, erbringt aber auch gewichtige Anteile für U. U ist sehr erfolgreich. Als A und B sich scheiden lassen, fordert B die Übertragung der Hälfte der Unternehmensanteile.

Vertragliche Ansprüche gegen Ehegatten?
F und M sind verheiratet. F übergibt M €20.000, um ein Auto in diesem Wert zu kaufen. Mit dem Wagen soll M vor allem familiäre Erledigungen tätigen können. Als sich F und M scheiden lassen, verlangt F von M die„geliehenen“ €20.000 zurück. Das Auto ist mittlerweile wertlos.

Privilegierung von ehebedingten Zuwendungen?
Hänsel (H) und Gretel (G) sind verheiratet. Sie kaufen sich zusammen ein Haus, um dort gemeinsam zu leben. Beide sind Miteigentümer und schulden gemeinsam den Kaufpreis. Da nur G arbeitet, zahlt sie ihn aber allein. Als es später zur Scheidung kommt, verlangt G deshalb, dass H ihr seinen Anteil am Haus überträgt.

"Echte" Schenkungen unter Eheleuten
Fred und Wilma sind verheiratet. Da Freds Vorstellungen der Ehe in der Steinzeit stecken geblieben sind, reicht Wilma die Scheidung ein. Wilma fragt sich, inwieweit die gegenseitigen großzügigen Geburtstagsgeschenke beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.

Begrenzung der Forderung auf vorhandenes Vermögen, § 1378 II 1 BGB
Das Ehepaar Bibi und Tina lässt sich scheiden. Bibi hat ein Anfangsvermögen von €-50.000 und ein Endvermögen von €10.000. Tina hat ein Anfangs- und Endvermögen von €200.000.

Anrechnung von Vorausempfängen (§ 1380)
Hänsel und Gretel sind verheiratet. Da Gretels Brotbackunternehmen gut läuft, überträgt sie Hänsel Unternehmensanteile im Wert von €500.000. Es kommt zur Scheidung. Hänsel hat neben den Unternehmensanteilen kein Vermögen. Gretel hat einen Zugewinn von €2.500.000.

illoyale Vermögensminderung
Harry und Ginny sind verheiratet, eine Scheidung zeichnet sich aber ab. Deshalb verschenkt Harry seinen gesamten Zugewinn i.H.v. €400.000 an seine Geliebte Cho. Ginny hatte während der Ehe einen Zugewinn von €300.000. Ginny reicht nun einen Scheidungsantrag ein, der Harry zugestellt wird.

negatives Endvermögen
Bonnie und Clyde sind verheiratet. Bei Eheschließung hat Bonnie ein Vermögen von €20.000, bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags €30.000. Clyde hat bei Eheschließung €50.000 Schulden, bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags „nur“ noch €20.000.

Lebensversicherungssumme als privilegierter Erwerb?
Adam und Eva sind verheiratet. Ihr Sohn Kain setzte Eva während der Ehe als Begünstigte seiner Lebensversicherung ein. Kain stirbt, Eva wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Adam und Eva wollen sich nun scheiden lassen. Adam hat keinen Zugewinn, Eva nur die Versicherungssumme.

Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB) → analogiefähig?
Hänsel und Gretel leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Nun wollen sie sich scheiden lassen. Hänsel hat während der Ehe keinen Zugewinn. Gretel hatte bei Eheschließung kein Vermögen. Bei Scheidung hat sie neben einem Lottogewinn (€1.000.000) noch €40.000 in ihrem Vermögen.

Grundfall: Ausgleichsforderung, § 1378 BGB
M und F sind verheiratet und leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie wollen sich scheiden lassen. Vor Eheschluss hat M ein Vermögen von €60.000, bei Scheidung €70.000. F hatte vor der Heirat €20.000. Aufgrund kluger Aktienspekulationen hat F nun €100.000.
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