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Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren trotz Auskunftsverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung (§ 55 StPO)
Sachverhalt
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Vernehmung des Ermittlungsrichters als Zeuge über eine frühere Aussage bei Zeugnisverweigerung (§ 252 StPO)
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Verwertung einer früheren Aussage bei ausdrücklicher Zustimmung trotz Zeugnisverweigerungsrecht (§ 252 StPO)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Seine Tochter T, die bei der Polizei noch ausgesagt hatte, verweigert als Belastungszeugin die Aussage (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Als die Vorsitzende T fragt, ob man den Polizisten P als Zeuge über ihre Vernehmung hören könne, meint T, das mache ihr nichts aus.