Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)


Was versteht man unter der Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)?

Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die aus dem Grundbuchinhalt ersichtliche Rechtslage (= formelle Rechtslage) nicht mit der wirklichen Rechtslage (= materielle Rechtslage) übereinstimmt.

Dies ist der Fall, wenn ein bestehendes Recht nicht oder unvollständig eingetragen oder zu Unrecht gelöscht ist oder ein Recht eingetragen ist, welches in Wirklichkeit nicht oder nicht mehr besteht. Das Grundbuch kann insoweit hinsichtlich Rechtsbestand, Rechtsinhalt oder Rechtsinhaber unrichtig sein.

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