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Antragsberechtigung bei wahrheitswidriger Behauptung in Zeitung

einfach
schwer
23. August 2026
3 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Der stadtbekannte Querulant Q verbreitet in seiner eigenen Zeitung „Schwurbler Wochenschau” wahrheitswidrig, dass der städtische verbeamtete Sachbearbeiter S korrupt sei. Bürgermeisterin B ist empört und möchte Strafantrag wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) stellen.

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