Vollendung (vor § 13 StGB)
Wann ist eine Straftat <b>„vollendet“</b>?
Eine Straftat ist vollendet, wenn alle Merkmale des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands verwirklicht sind.
Wann ist eine Straftat <b>„vollendet“</b>?
Eine Straftat ist vollendet, wenn alle Merkmale des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands verwirklicht sind.