Strafrecht
Strafprozessrecht
Vorverfahren / Ermittlungsverfahren
Notwendigkeit und Bedeutung eines Anfangsverdachts
Notwendigkeit und Bedeutung eines Anfangsverdachts
16. Februar 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Referendarin R bekommt von ihrer Ausbilderin in der Strafstation eine Akte. Sie wolle eine Durchsuchung beantragen und R solle deshalb prüfen, ob ein „Anfangsverdacht“ vorliege. R hat einige Fragen und wendet sich an Dich. Welche beiden Aussagen kannst Du zu dem Thema treffen?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Notwendigkeit und Bedeutung eines Anfangsverdachts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob ein Anfangsverdacht besteht, ist an verschiedenen Stellen der StPO von Bedeutung. Kann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, wenn ein Anfangsverdacht besteht (siehe §§ 170 Abs. 2, 203 StPO)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung des Verdächtigen überwiegend wahrscheinlich erscheint.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Rs Ausbilderin will eine Durchsuchung (§ 102 Abs. 1 StPO) anordnen. Könnte sie das auch, wenn ein Anfangsverdacht fehlen würde?
Nein, das ist nicht der Fall!
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