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Notwendigkeit und Bedeutung eines Anfangsverdachts
Referendarin R bekommt von ihrer Ausbilderin in der Strafstation eine Akte. Sie wolle eine Durchsuchung beantragen und R solle deshalb prüfen, ob ein „Anfangsverdacht“ vorliege. R hat einige Fragen und wendet sich an Dich. Welche beiden Aussagen kannst Du zu dem Thema treffen?
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Wann ist ein Strafantrag erforderlich? (Einführung)
A schlägt O im Wiesn-Zelt mit einem Bierkrug nieder (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Als der G hinzukommt, um O zu helfen, beleidigt A den G als „Bratwurst“ (§ 185 S. 1 StGB). G sucht die Wiesn-Wache auf und schildert der Polizei den Sachverhalt. Ob A bestraft wird, sei ihm (G) egal.