Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > Strafprozessrecht
Notwendigkeit und Bedeutung eines Anfangsverdachts
Referendarin R bekommt von ihrer Ausbilderin in der Strafstation eine Akte. Sie wolle eine Durchsuchung beantragen und R solle deshalb prüfen, ob ein „Anfangsverdacht“ vorliege. R hat einige Fragen und wendet sich an Dich. Welche beiden Aussagen kannst Du zu dem Thema treffen?
Wann ist ein Strafantrag erforderlich? (Einführung)
A schlägt O im Wiesn-Zelt mit einem Bierkrug nieder (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Als der G hinzukommt, um O zu helfen, beleidigt A den G als „Bratwurst“ (§ 185 S. 1 StGB). G sucht die Wiesn-Wache auf und schildert der Polizei den Sachverhalt. Ob A bestraft wird, sei ihm (G) egal.
Vertiefung: Pflicht zur Einleitung von Ermittlungen bei außerdienstlicher Kenntniserlangung?
Staatsanwältin S bekommt bei einem Feierabendbier in ihrer Stammkneipe mit, dass der am Nachbartisch sitzende T durch betrügerische Manipulationen eine Kreditzusage der B-Bank in Höhe von €20 Mio. erwirkt hat, die allerdings noch nicht ausgezahlt wurden.
Problemaufriss: Pflicht zur Einleitung der Ermittlungen bei außerdienstlicher Kenntniserlangung?
Staatsanwältin S kauft gerade im REWE ein, als sie in der Tiefkühlabteilung bemerkt, wie ihre Nachbarin N eine Tiefkühlpizza in ihrer Handtasche versteckt und ohne zu bezahlen, den Laden verlässt.
Voraussetzung für Beginn des Vorverfahrens – Anfangsverdacht
T raubt den O bei einem Spaziergang direkt vor einer Polizeiwache aus. O betritt direkt danach die Wache und zeigt den Raub an. Der Polizist nimmt die Informationen auf und gibt sie an die Staatsanwältin weiter.