Was versteht man unter einem <b>„erfolgsqualifizierten Versuch“</b>?

Von einem erfolgsqualifizierten Versuch spricht man, wenn der Täter das vorsätzliche Grunddelikt lediglich versucht und hierbei die besondere Folge der Erfolgsqualifikation (zumindest) fahrlässig herbeiführt.

Beispiel: Der Täter der versucht sein Opfer mit einer Waffe zu bedrohen und die Handtasche zu entreißen (§ 249 Abs. 1 StGB), wobei sich fahrlässig ein Schuss löst, der zum Tod des Opfers führt (§ 251 StGB). Die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs ist umstritten.Achtung Verwechslungsgefahr: In Abgrenzung zum erfolgsqualifizierten Versuch spricht man vom „Versuch der Erfolgsqualifikation“, wenn die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge nicht eintritt.

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