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Legalitätsprinzip - Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche (Teil 1)
Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer
3. Juni 2026
11 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Vermieter V ist pleite und verschleudert vertragswidrig die von Mieter M gestellte Mietkaution. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat er sich hier wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht. Staatsanwältin S hält die Rechtsprechung für falsch und will von einer Anklage absehen.
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