Strafrecht > Strafprozessrecht
Legalitätsprinzip - Ausnahme: Opportunitätsprinzip
Staatsanwältin S ermittelt gegen die geständige und nicht vorbestrafte J wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB). J hatte die letzte Bahn gerade so erwischt und so kein Ticket gelöst (Preis: 2,10 Euro). Sie hätte ansonsten die Nacht auf einer Parkbank schlafen müssen. Strafantrag ist gestellt.