Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)
Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)
5. Juli 2025
37 Kommentare
4,6 ★ (43.191 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vermietet M ein Bekleidungsgeschäft im Hundertwasserhaus in Magdeburg. M vertreibt dort Kleider der Marke „Thor Steinar“, die insbesondere von Anhängern der rechtsextremen Szene gekauft wird. V wusste davon nichts. M wusste, dass V ihm die Räume nicht vermietet hätte, wenn M die Marke erwähnt hätte.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen (§ 543 Abs. 1 BGB).
Ja!
2. Zwischen M und V ist ein vorvertragliches Schuldverhältnis entstanden (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Indem M verschwieg, dass er Kleidung der Marke Thor-Steinar verkaufen wird, hat er eine vorvertragliche Pflicht verletzt (§ 241 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
4. V hat gegen M einen Schadenersatzanspruch aus c.i.c., gerichtet auf Vertragsaufhebung (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2, 249 Abs. 1 BGB).
Ja!
5. V kann seine Willenserklärung, gerichtet auf Abschluss des Mietvertrags mit M, wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 Abs. 1).
Genau, so ist das!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!