Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)

Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)

Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)

21. August 2025

38 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V vermietet M ein Bekleidungsgeschäft im Hundertwasserhaus in Magdeburg. M vertreibt dort Kleider der Marke „Thor Steinar“, die insbesondere von Anhängern der rechtsextremen Szene gekauft wird. V wusste davon nichts. M wusste, dass V ihm die Räume nicht vermietet hätte, wenn M die Marke erwähnt hätte.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
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