Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht): 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 15 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
Sachwalterhaftung des Gebrauchtwagenhändlers (§ 311 Abs. 3 BGB)
Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)
V vermietet M ein Bekleidungsgeschäft im Hundertwasserhaus in Magdeburg. M vertreibt dort Kleider der Marke „Thor Steinar“, die insbesondere von Anhängern der rechtsextremen Szene gekauft wird. V wusste davon nichts. M wusste, dass V ihm die Räume nicht vermietet hätte, wenn M die Marke erwähnt hätte.
Schadensersatz aus culpa in contrahendo für Eigentumsschäden
Haftung aus culpa in contrahendo für Körperschäden (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB)
Vorvertragliche Pflichtverletzung beim Immobilienkauf – Zustandekommen eines ungünstigen Vertrags
Fehlerhafte Grundstücksbewertung – Sachwalterhaftung (§ 311 Abs. 3 S. 2 BGB)
Haftung bei schuldhafter Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags
Verletzung von Schutzpflichten – Abbruch von Vertragsverhandlungen
Schadensersatzanspruch beim spontanen Stöbern im Geschäft?
Anspruch auf Schadensersatz bei bloßem Unterschlupf im Geschäft?
Vorvertragliches Schuldverhältnis bei geschäftlichem Kontakt ohne Vertrag?
Vorvertragliche Haftung bei Verletzung während Kaufabsicht im Laden?
Konkurrenz von c.i.c. und Mängelgewährleistungsrechten beim Grundstückskauf („Seegrundstück“)
Tischreservierung als vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
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