Formzwang (vor § 241 BGB)


Definiere den Begriff „Formzwang“ beim Vertragsschluss:

Formzwang ist der rechtliche Zwang, den Vertrag in einer bestimmten Form abzuschließen.

Der Formzwang kann sich aus dem Gesetz oder aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Bei Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Form ist das Rechtsgeschäft nichtig (§ 125 S. 1 BGB).

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