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Einführung früherer Zeugenaussagen durch richterliche Vernehmung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Verwertung früherer Aussagen – Zustimmung der Zeugin in der Hauptverhandlung
Zeugin Z hat in einer früheren polizeilichen Vernehmung ausgesagt. Erst in der Hauptverhandlung macht sie für die Zukunft von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und verweigert die Aussage. Gleichzeitig willigt sie nach entsprechender Belehrung in die Verwertung ihrer früheren Aussagen ein.

Zeugnisverweigerungsrecht nach Widerruf der Schweigepflichtentbindung eines Berufsgeheimnisträgers
Arzt A des Beschuldigten B wird polizeilich vernommen. Zu dieser Zeit ist A von seiner Schweigepflicht befreit. Später widerruft B die Entbindung von der Schweigepflicht. A verweigert sodann in der Hauptverhandlung sein Zeugnis unter Hinweis auf seine Schweigepflicht.