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Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Außerordentliche Kündigung bei langfristigem Dienstvertrag (§ 624 BGB)
Herr H und Pflegerin P schließen einen Dienstvertrag über Pflegeleistungen, die P zehn Jahre lang für H erbringen soll und monatlich dafür vergütet wird. Nach sechs Jahren harter Arbeit für H entschließt sich P, den Vertrag zu kündigen und erklärt dies dem H.

Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags aus wichtigem Grund (§ 626 BGB)
Frau F schließt mit Spanischlehrer S einen über ein Jahr befristeten Dienstvertrag für jeweils eine Stunde Spanischunterricht pro Woche gegen eine Bezahlung von €40. S stiehlt bei der F während der ersten zwei Unterrichtsstunden Gegenstände im Wert von €300. Als F hiervon erfährt, kündigt sie den Vertrag gegenüber S am nächsten Tag.