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Einbeziehung von AGB ohne ausdrücklichen Hinweis (§ 305 Abs. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Ausdrücklicher Hinweis auf AGB beim mündlichen Vertragsschluss (§ 305 Abs. 2 BGB)
Die Waschmaschine von Student S ist kaputt. S ruft bei Handwerkerin H an und sie schließen am Telefon einen Werkvertrag zur Reparatur. H erklärt der S beim Vertragsschluss detailliert die AGB der Reparaturwerkstatt und S erklärt sich mit diesen einverstanden.
Zeitpunkt des Hinweises auf AGB bei Vertragsschluss (§ 305 Abs. 2 BGB)
F schließt online mit der GrillGmbH einen Vertrag über einen neuen Elektrogrill. Zwei Tage später wird der Grill geliefert. Im Karton liegt eine Rechnung für den Grill. Darauf wird gut sichtbar auf die AGB der GrillGmbH hingewiesen.