AGB: 42 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 42 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema AGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Einbeziehung von AGB gegenüber Unternehmern – bloßer Hinweis im Angebotsschreiben

Nachfristen in AGB und ihre Angemessenheit (§ 308 Nr. 2 BGB)

Überlange Annahmefrist in AGB (§ 308 Nr. 1 BGB)
Anwendungsbereich des § 309 Nr. 8b) BGB
Beschränkung der Nacherfüllung in AGB bei Kaufvertrag (§ 309 Nr. 8 b) BGB)
Beschränkung des Rücktrittsrechts in AGB (§ 309 Nr. 8 a) BGB)
Fahrlässigkeitsmaßstäbe (§ 309 Nr. 7 BGB)
Haftungsausschluss für Vorsatz in AGB (§ 309 Nr. 7 BGB)
Haftungsausschluss für leicht fahrlässig verursachte Schäden (§ 309 Nr. 7 a) und b) BGB)
Haftungsausschluss für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB)
Abgrenzung Vertragsstrafe und Schadensersatzpauschale (§ 309 Nr. 5 und Nr. 6 BGB)
Vertragsstrafe bei verspäteter Abnahme von Waren (§ 309 Nr. 6 BGB)

Voraussetzungen der AGB-Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)

Überraschungseffekt bei deutlicher Hervorhebung

Überraschungseffekt bei tatsächlicher Kenntnisnahme

Überraschende Klausel wegen fehlendem systematischen Zusammenhang (§ 305c Abs. 1 BGB)

Überraschende Klausel zur Beseitigung des Gegenseitigkeitscharakters eines Vertrags (§ 305c Abs. 1 BGB)

Überraschende Erweiterung oder Begründung zusätzlicher Hauptpflichten (§ 305c Abs. 1 BGB)
Vorrang der Individualabrede vor AGB
H liefert Brauerei B aufgrund einer ausgehandelten Liefervereinbarung 20 KG Hopfen, der "garantiert einen Säuregehalt von 13% aufweist". Bs Kunden beschweren sich über versäuertes Bier. B muss es zurücknehmen, da der Hopfen einen Säuregehalt von 15% aufwies. B verlangt von H Schadensersatz wegen der Garantie. H verweist auf ihre AGB, die die Haftung für Schäden aus mangelhafter Lieferung ausschließen.
Einbeziehung von AGB gegenüber Unternehmern – Beifügung der AGB bei Angebot
Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB – Rücksichtnahme auf körperliche Behinderungen (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB – Mindestanforderungen an Lesbarkeit (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB bei bloßem Hinweis auf Zusendung auf Wunsch (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss am Telefon (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Hinweis auf AGB durch deutlich sichtbaren Aushang bei Vertragsschluss am Automaten (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 BGB)
Zeitpunkt des Hinweises auf AGB bei Vertragsschluss (§ 305 Abs. 2 BGB)
Ausdrücklicher Hinweis auf AGB beim mündlichen Vertragsschluss (§ 305 Abs. 2 BGB)

Einbeziehung von AGB ohne ausdrücklichen Hinweis (§ 305 Abs. 2 BGB)

Einbeziehung von AGB bei ausdrücklichem Hinweis (§ 305 Abs. 2 BGB)

Sonderregelungen für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BGB)
Anwältin A mietet von der gewerblichen Wohnungsvermieterin W eine Wohnung für den privaten Gebrauch als Familienheim. Maklerin M legt bei Vertragsschluss W und A vorformulierte Vertragsbedingungen vor, die nur für den Vertrag zwischen W und A verwendet werden sollen.

Reichweite der Individualabrede (§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB)

Abgrenzung Individualabrede/AGB bei Formularregelung zur Mängelhaftung

Anwendbarkeit von § 305 Abs. 1 S. 3 BGB bei Formular mit Haftungsausschluss

Vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen (§ 305 Abs. 1 S. 2 BGB)

Vom Mieter als Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)
Vermieter V vermietet eine Wohnung an Mieter M. M bringt zum Vertragsschluss ein vorgedrucktes Mietvertragsformular mit einer Schönheitsreparaturklausel aus einem Miethandbuch mit. V und M tragen lediglich die Parteinamen, die Wohnung und den Mietzins ein und schließen den Mietvertrag.

Vom Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)
Unternehmer U kauft von Verbraucher V einen Bürostuhl. Verbraucher V legt U ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor, welches er für zehn weitere Möbelstücke verwenden möchte. § 3 besagt, dass jegliche Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr verjähren.

Vorformulierte Vertragsbedingung für eine Vielzahl von Verträgen bei Verwendung fremden Entwurfs

Voraussetzung 'Vielzahl von Verträgen' bei Verwendung eines Mustermietvertrags

Vorliegen der Voraussetzung 'für eine Vielzahl von Verträgen' bei Kauf mehrerer Wohnungen

Vorformulierte Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

Taschenkontrollen als Vertragsbedingung (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)

Vertragsbedingungen als AGB – Kaufvertragsformular (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)
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