Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Unwirksame Beschränkung des Rücktrittsrechts (§ 309 Nr. 8 a) BGB)
F kauft im Warenhaus Hertie Wandfarbe für ihre Wohnung. H verwendet AGB, die bestimmen, dass der Rücktritt vom Vertrag schriftlich und spätestens innerhalb einer Woche nach einer von H zu vertretenden Pflichtverletzung zu erklären sei.
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§ 309 Nr. 7 a) und b) – wirksam
F kauft von Händlerin G ein gebrauchtes Auto für €7.000. Der Formularkaufvertrag enthält eine Klausel mit der Überschrift „Haftungsausschluss: Die Haftung ist für alle Schäden (mit Ausnahme von Personenschaden), die vom Verwender oder seinen Gehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, ausgeschlossen.“
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Unwirksamer Ausschluss der Haftung für Verletzung von Körper, Leib und Leben (§ 309 Nr. 7 a) und b) BGB)
F kauft von Gebrauchtwagenhändlerin G ein gebrauchtes Auto für €7.000. Der formularmäßige Kaufvertrag enthält eine Klausel, wonach die Haftung für sämtliche Schäden, die vom Verwender oder seinen Gehilfen fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden, ausgeschlossen sind.
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§ 305c Abs. 1 BGB – Fehlender systematischer Zusammenhang
Designerin D mietet von Vermieter V einen Showroom für ihre neue Modekollektion. In dem Formularmietvertrag, den V der D vorlegt, steht unter dem Abschnitt „Aufrechnung, Zurückbehaltung“, dass die Garantiehaftung des V für anfängliche Mängel an der Mietsache ausgeschlossen ist.
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§ 305 Abs. 2 BGB Grundsatz: Erforderlich ist ein ausdrücklicher Hinweis, einfache Standardkonstellation
Hobbybäuerin B betreibt einen Hof zur Selbstversorgung. Sie kauft bei Verkäuferin V einen Mähdrescher für €300.000. B unterschreibt ein Kaufpreisformular der V, das auf die mitabgedruckten AGB verweist. Diese enthalten neben Angaben zum Modell und dem Preis eine Klausel, die sämtliche Gewährleistungsrechte ausschließt.
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§ 305 Abs. 1 S. 2 BGB
Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein Fahrrad für €100 Euro. H legt der S wie jedem Kunden vor Unterzeichnung des Kaufvertrags einen handgeschriebenen kleinen Zettel vor. Darauf steht, dass sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind.