Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Aufrechnung

Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung + Erledigung

Entscheidungsgründe: Primäraufrechnung + Erledigung


Wie sind die Entscheidungsgründe aufzubauen, wenn sich der Rechtsstreit in der Hauptsache durch die Primäraufrechnung nach Klageerhebung vollständig erledigt hat und der Kläger eine einseitige Erledigungserklärung abgibt?

  1. ggf. Auslegung des Klageantrags

  2. Ausführungen zur Zulässigkeit der Klageänderung

    Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist ein Sachantrag auf die Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. Der Kläger begehrt mithin Feststellung, dass die ursprünglich zulässige und begründete Klage durch ein nachträgliches, erledigendes Ereignis (hier: durch die Aufrechnung) unzulässig oder unbegründet geworden ist. Dieser Übergang vom ursprünglichen Leistungsantrag zur Erledigungserklärung (Feststellungsantrag) ist nach hM eine nach § 264 Nr.2 ZPO privilegierte, zumindest aber eine nach § 263 ZPO sachdienliche Klageänderung unter Einschränkung des Klageziels und damit zulässig.

  3. Zulässigkeit der Feststellungsklage

    1. Zuständigkeit des Gerichts

    2. Feststellungsinteresse (§ 256 Abs.1 ZPO)

      Ein Feststellungsinteresse folgt regelmäßig aus dem Kosteninteresse des Klägers, der eine abschließende Entscheidung über die gesamten Kosten des Rechtsstreits haben will, um so die Kostentragung zu vermeiden.

  4. Begründetheit der Feststellungsklage

    1. Ursprünglich zulässige Klage

    2. Ursprünglich begründete Klage

    3. Erledigendes Ereignis nach Rechtshängigkeit (Aufrechnung durch Beklagten)

      Hier ist auf die Aufrechnung durch den Beklagten einzugehen. Beachte: Erst die Erklärung der Aufrechnung stellt das erledigende Ereignis dar; nicht bereits die Aufrechnungslage (§ 389 BGB).

    4. Dadurch nun Unzulässigkeit oder Unbegründetheit der Klage

      Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie bestehen und sich decken, erlöschen, § 389 BGB.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024