Vollständige einseitige Erledigungserklärung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Zahlung von €8.000. In der mündlichen Verhandlung trägt K vor, dass er am Vortag eine Gutschrift in dieser Höhe von B erhalten hat. Er erklärt den Rechtsstreit für erledigt. B dagegen denkt weiterhin, K habe keinen Anspruch und die Klage solle abgewiesen werden.
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Einordnung des Falls
Vollständige einseitige Erledigungserklärung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine Klageänderung vorgenommen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die einseitige Erledigungserklärung des K ist bereits deshalb erfolgreich, weil die ursprüngliche Klage zulässig und begründet war.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hat die Klage des K Erfolg, ergeht ein Urteil darüber, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Ja, in der Tat!
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