Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Die Nichtigkeit eines VA als Gegenstand der Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Die Nichtigkeit eines VA als Gegenstand der Feststellungsklage
3. April 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Baubehörde B erlässt gegenüber Frau Frühling (F) eine Rückbauverfügung für ihr Ferienhaus. Sachbearbeiterin S vergisst, die B als ausstellende Behörde auf dem Bescheid anzugeben. Als B die Vollstreckung des Rückbaus androht, meint F, dass die Rückbauverfügung nichtig ist.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Die Nichtigkeit eines VA als Gegenstand der Feststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt F. Kommt als statthafte Klageart die allgemeine Feststellungsklage (§ 43 VwGO) in Betracht?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch bei der Nichtigkeitsfeststellungsklage geht es letztendlich um das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses.
Nein!
3. Erhebt der Kläger gegen einen nichtigen Verwaltungsakt (versehentlich) die Anfechtungsklage, so ist diese nach h.M. ebenfalls statthaft.
Genau, so ist das!
4. Um auf der sicheren Seite zu sein, kann F die Anfechtungsklage und die Nichtigkeitsfeststellungsklage gleichzeitig erheben.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Materiell-rechtlich betrachtet ist hier die Nichtigkeitsfeststellungklage nach § 43 Abs. 1 Var. 3 VwGO die statthafte Klageart.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Isabell
23.3.2022, 09:57:49
Ich habe gestern gelesen, dass man mit Klageerhebung gegen einen aus formale Gründen (Falschbezeichnung des Adressaten) nichtigen VA, diesen dann doch gegen ihn gelten lässt und sich damit nicht mehr auf die formal bedingte Nichtigkeit berufen kann. Ist das hierauf übertragbar?

Lukas_Mengestu
25.3.2022, 18:46:52
Hallo Isabell, spannender Hinweis. Weißt Du noch, wo Du das gelesen hast bzw. mit welcher Argumentation dies vertreten wurde? Grundsätzlich sehe ich hierfür keinen Anlass, denn ansonsten liefe der Nichtigkeitsgrund des § 44 Abs. 2 Nr. 1 (L)VwVfG ja immer leer, wenn sich jemand auf diesen (gerichtlich) beruft. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Isabell
25.3.2022, 18:57:21
Ja. Das steht in mehreren Protokollen zu einem meiner Prüfer für die mündliche Prüfung im 2. Examen. Da es mehrfach auftaucht, habe ich eine falsche Erinnerung des Prokollanten ausgeschlossen. Habe das aber vorher auch noch nie gehört und konnte dazu auch bei einer ersten Suche überhaupt nichts finden. Leider wird das in den Protokollen nicht näher ausgeführt.

Lukas_Mengestu
25.3.2022, 19:07:26
Also was im Zusammenhang falscher Adressat immer mal wieder relevant sein kann, ist die Frage, ob der Adressat durch Auslegung hinreichend sicher bestimmen kann, dass der Bescheid an ihn geht, obwohl sein Name falsch geschrieben ist. Dann liegt ausnahmsweise keine Nichtigkeit vor (vgl. BFH, BeckRS 2012, 95474). Etwas anderes ist mir in diesem Zusammenhang leider auch nicht geläufig. Aber falls Du hierzu noch mehr findest, freuen wir uns natürlich, wenn Du dies mit uns teilst :-)

Isabell
25.3.2022, 19:09:11
Danke für die Info. Ich behalte das auf dem Schirm. Vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit ihn selbst danach zu fragen.
Faby
29.9.2024, 09:53:44
Hast du dazu eigentlich noch mehr herausbekommen, @[Isabell](58926)? :)

A
9.1.2025, 22:09:37
Bei der Überprüfung der Nichtigkeit eines VA geht es doch gerade um das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses?! Warum wird das in der Aufgabe verneint?
Leo Lee
3.2.2025, 11:57:03
Hallo A, vielen Dank für diese sehr gute und wichtige Frage! Dein Einwand ist insofern nachvollziehbar, als auf den ersten Blick der Eindruck entstehen könnte, dass die Feststellung der Nichtigkeit eines VAs mittelbar zumindest das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zeitgleich feststellt. Beachte allerdings: Der VA selbst ist KEIN Rechtsverhältnis, sondern vielmehr eine
KONKRETISIERUNGdessen (aus dem die Verwaltung eben berechtigt ist, in bestimmten Situationen bei gegebener Situation einen VA zu erlassen). Somit geht die Nichtigkeits-FK einen Schritt weiter und stellt ein bereits konkretisiertes und nicht nur mglw. bestehendes Rechtsverhältnis zw. den Parteien fest. Deshalb wird die Frage entsprechend verneint, weil es eben nicht um die Feststellung eines Rechtsverhältnisses geht! I.Ü. ist das Argument mit der
Konkretisierungdes Rechtverhältnisses eines, das auch bei der
FFKL i.R.d. Frage nach der analogen Anwendung des 113 I 4 für 113 I 4 analog gebracht wird. I.Ü. kann ich die Lektüre vom Schoch/Schneider VwGO, Marsch § 43 Rn. 17 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo