Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.
Einordnung des Falls
Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K eine wirksame Klageänderung vorgenommen hat, wird dasselbe Verfahren unter identischem Aktenzeichen weiterverhandelt.
Ja!
2. K hat den Streitgegenstand verändert.
Genau, so ist das!
3. Weil sich B rügelos auf die Klageänderung eingelassen hat, bleibt die Klage zulässig.
Ja, in der Tat!
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gelöscht
19.8.2021, 12:37:02
Liebes Team, Es wäre super hilfreich, wenn ihr die ZPO Aufgaben noch ergänzt mit jeweils einer Aussage zur Verortung in der Assessorklausur...
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Panthenola
21.6.2022, 12:51:26
Fände ich auch richtig gut, wenn solche Fälle noch mehr in Prüfungsschemata eingebunden würden, das würde mir, und vielen anderen sicher auch, enorm helfen.