Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
1. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.
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Einordnung des Falls
Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K eine wirksame Klageänderung vorgenommen hat, wird dasselbe Verfahren unter identischem Aktenzeichen weiterverhandelt.
Ja!
2. K hat den Streitgegenstand verändert.
Genau, so ist das!
3. Weil sich B rügelos auf die Klageänderung eingelassen hat, bleibt die Klage zulässig.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
gelöscht
19.8.2021, 12:37:02
Liebes Team, Es wäre super hilfreich, wenn ihr die ZPO Aufgaben noch ergänzt mit jeweils einer Aussage zur Verortung in der Assessorklausur...

Panthenola
21.6.2022, 12:51:26
Fände ich auch richtig gut, wenn solche Fälle noch mehr in
Prüfungsschemataeingebunden würden, das würde mir, und vielen anderen sicher auch, enorm helfen.

schwemmely
4.6.2025, 11:10:22
Ich schließe mich hier auch an. Ich bin in ZPO bei dem Prüfungsaufbau echt lost... Es wirkt alles sehr durcheinander und als lauter kleine Sternchen bestehend, bei denen ich nicht wirklich weiß, wie ich sie zusammen bauen muss. Würde mich wirklich sehr freuen, wenn ihr in der Ausarbeitung des ZPO Kapitels für die Struktur/Klausurtaktik einige Hinweise einbaut! LG

sy
5.10.2024, 20:15:56
Liebes Team, ich muss leider sagen, dass die Aufbereitungen der Fragen zu diesem Thema nicht den didaktischen Wert haben wie die anderen Aufgaben (z.B im mat.R.). Die Fragen wiederholen sich zum Teil bei den verschiedenen Fällen. Natürlich ist es für ein Einsteiger cool zu wissen, dass eine Klage nach einer Klageänderung mit dem selben Aktenzeichen weitergeführt wird, jedoch würde ich mir mehr Tiefe und eine Diversität in den Fragen wünschen. Ich möchte euch mit meiner Formulierung nicht zu nahe treten, jedoch musste ich mich hierzu äußern, weil es mir einen recht kleinen Lernerfolg bringt nur leichtes zu erlernen

Linne Hempel
7.10.2024, 13:12:17
Hallo sy, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Generell kann ich Dir sagen, dass eine generelle Verbesserung bzw. ein Ausbau des ZPO Kurses auf unserer To-Do-Liste steht. Ich bitte Dich hier noch um ein wenig Geduld. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

MaxRaspody
12.6.2025, 15:19:40
Mir ist nicht ganz klar, wieso man hier nicht auch annehmen kann, dass keine Klageänderung vorliegt. Nach § 263 Nr 3 zpo ist das doch der Fall, wenn sich der Klagegrund nicht geändert hat und aufgrund einer später eingetretnen Veränderung ein anderer Gegenstand gefordert wird. Hier könnte man natürlich annehmen, dass wegen dem Nichtnachkommen des
Minderungsverlangens geklagt wird. So gesehen würde aber jede Veränderung eine Änderung des Klagegrundes begründen und der 263 nr 3 wäre sinnlos. Daher ist die Klage doch darauf gestützt, dass das Pferd mangelhaft war. Das ist der Klagegrund.