Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Vollständig übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits
Die Zwillinge K und B streiten sich um das letzte existierende Exemplar ihrer Abizeitung. Sie hat keine materielle Bedeutung, für beide aber einen hohen Erinnerungswert. Am Tag der mündlichen Verhandlung wird die Zeitung aufgrund eines Wasserschadens im Haus des B zerstört. Sie erklären den Rechtsstreit deshalb für erledigt.
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Übereinstimmende Teilerledigung der Hauptsache
K verklagt B auf Zahlung von €8.000. In der mündlichen Verhandlung trägt K vor, dass er am Vortag €2.000 als Kontogutschrift von B erhalten hat. Er erklärt den Rechtsstreit in dieser Höhe für erledigt. B stimmt zu und beantragt im übrigen Klageabweisung. Mehr stehe K nicht zu.
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Einseitige Teilerledigungserklärung
K verklagt B auf Zahlung von €8.000. In der mündlichen Verhandlung trägt K vor, dass er am Vortag €2.000 als Kontogutschrift von B erhalten hat. Er erklärt den Rechtsstreit in dieser Höhe für erledigt. B dagegen beantragt Klageabweisung.
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Vollständige einseitige Erledigungserklärung
K verklagt B auf Zahlung von €8.000. In der mündlichen Verhandlung trägt K vor, dass er am Vortag eine Gutschrift in dieser Höhe von B erhalten hat. Er erklärt den Rechtsstreit für erledigt. B dagegen denkt weiterhin, K habe keinen Anspruch und die Klage solle abgewiesen werden.
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Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.
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Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.
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Klageauswechslung
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B stimmt der Änderung zu und verhandelt sodann mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.