4,8(1.926 mal geöffnet in Jurafuchs)
Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 3 BtMG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Handeltreiben mit Imitaten nach § 29 Abs. 6 BtMG – Fallkonstellation B/T
Die wegen einer Behinderung auf den Rollstuhl angewiesene 35-jährige B bittet ihren drogenerfahrenen Arbeitskollegen T, ihr Amphetamin zu besorgen. T will B den Gefallen tun, hat aber Zweifel, ihr tatsächlich Rauschmittel geben zu können. Er verkauft ihr 5 Tütchen zu je 1g für €50 als Amphetamin. Tatsächlich sind es zermahlene Koffeintabletten.

Beihilfe zum Handeltreiben
Ärztin A überlässt dem Schulfreund F ihre Wohnung im Blankeneser Treppenviertel. Ein halbes Jahr später erfährt sie, dass F aus ihrer Wohnung heraus einen Drogenhandel betreibt. Sie duldet dies.