Beihilfe zum Handeltreiben
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ärztin A überlässt dem Schulfreund F ihre Wohnung im Blankeneser Treppenviertel. Ein halbes Jahr später erfährt sie, dass F aus ihrer Wohnung heraus einen Drogenhandel betreibt. Sie duldet dies.
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Einordnung des Falls
Beihilfe zum Handeltreiben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat hier Beihilfe (§ 27 StGB) zum Betäubungsmittelhandel ihres Freundes F durch aktives Tun geleistet.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es besteht eine Rechtspflicht der A als Wohnungsinhaberin, gegen den von F in ihrer Wohnung betriebenen Betäubungsmittelhandel einzuschreiten.
Nein, das trifft nicht zu!
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