Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen der Begehung eines Delikts in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Kein Ausschluss der mittelbaren Täterschaft (bei eigenhändigen & echten Sonderdelikten)

    2. Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs durch Handlung des Tatmittlers

    3. Einwirkung des mittelbaren Täters auf den Tatmittler

    4. Zurechnung der Verwirklichung von Tatbestandsmerkmalen durch den Tatmittler

  2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz des mittelbaren Täters

    1. Vorsatz bezüglich der Tatbestandsverwirklichung durch den Tatmittler

    2. Vorsatz bezüglich der die Tatherrschaft begründenden Umstände

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

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