Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit (Vertrauen auf Fahrkünste)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A überholt den B unmittelbar vor einer Bergkuppe. Die Gefahr des Zusammenstoßes mit entgegenkommenden Fahrern erkennt er. A vertraut aber auf seine durch jahrzehntelanges Pendeln erworbenen Fahrkünste. Er stößt mit dem entgegenkommenden C zusammen, der dabei getötet wird.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Eventualvorsatz / bewusste Fahrlässigkeit (Vertrauen auf Fahrkünste)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hatte Eventualvorsatz (dolus eventualis) bzgl. eines Totschlags an C (§ 212 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!