Tagebuch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wird wegen kleinerer Drogendelikte angeklagt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden seine Tagebücher beschlagnahmt, in denen er von der Beziehung zu seiner Freundin F sowie seinen persönlichen Erfahrungen in der Rauschgiftszene und Verbindungen zu den einzelnen Personen in der Szene berichtet. Außerdem finden sich dort genaue Auflistungen über die von T getätigten Rauschgiftgeschäfte mit Datum, Menge und Preis.
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Einordnung des Falls
Tagebuch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Beweismittel aus Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind stets unverwertbar.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Ausführungen über die Rauschgifttaten sind verwertbar.
Ja!
3. Die Ausführungen über die persönlichen Erlebnisse und Verbindungen in der Rauschgiftszene sind verwertbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Ausführungen über seine Beziehung sind verwertbar.
Nein, das trifft nicht zu!
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