Hauptverfahren 3: Beweisrecht: 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Hauptverfahren 3: Beweisrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > Strafprozessrecht

Der Sachverständige als Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht bei Zusatztatsachen

T soll ein Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt haben. Das Gericht beauftragt den Arzt A mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit. In der Hauptverhandlung erklärt A, dass er sich auf sein ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht berufe, soweit es um Angaben des T zur Tat gehe. Denn dieser habe ein Vertrauen zu ihm entwickelt und umfassende Angaben zur Tat gemacht.

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Strafrecht > Strafprozessrecht

Kein Beweisverwertungsverbot bei Aussage eines nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsträger

Der HIV-Infizierte H ist angeklagt, da er mehrmals ungeschützten Geschlechtsverkehr ohne Aufklärung seiner Partner gehabt haben soll. In der Hauptverhandlung wird seine Ärztin A vernommen. A sagt aus, sie habe H über seine Erkrankung und die daraus resultierenden Folgen informiert, obwohl A nicht von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde. A war nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) belehrt worden, kannte dieses aber.

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Strafrecht > Strafprozessrecht

Belehrung über Verteidigerkonsultation

Der betrunkene B flieht nach einer Kontrolle vor der Polizei. Auf der Flucht rammt er ein Polizeiauto und verletzt einen Polizisten schwer. B wird vorläufig festgenommen. Bei der Vernehmung wird B von Polizistin P nur darüber belehrt, dass er das Recht hat, zu schweigen. B sagt zunächst nichts, weiß aber nicht, wie er aus der Situation wieder herauskommen soll. Nach einer Stunde fängt er an zu plappern.

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Strafrecht > Strafprozessrecht

Freibeweisverfahren / § 136a als Verfahrensfrage

G ist wegen Mordes an einem Kind angeklagt. In der Hauptverhandlung macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sein Verteidiger behauptet, G sei bei seiner polizeilichen Vernehmung unter Androhung von Folter dazu gebracht worden, den Mord zu gestehen. Diese Einlassung sei unverwertbar. Das Gericht hält es für ausreichend, durch telefonische Nachfrage bei der Polizeidienststelle die Umstände der Vernehmung aufzuklären.

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Strafrecht > Strafprozessrecht

Strengbeweismittel / Geständnis

Der Angeklagte A gesteht in der Hauptverhandlung den Anklagevorwurf. Er verstrickt sich bei seinem Geständnis aber in zahlreiche Widersprüche. Das Gericht sieht wegen des Geständnisses von einer Beweisaufnahme ab.