Hauptverfahren 3: Beweisrecht: 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Hauptverfahren 3: Beweisrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Strafrecht > Strafprozessrecht

Kein Beweisverwertungsverbot bei Aussage eines nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsträger

Der HIV-Infizierte H ist angeklagt, da er mehrmals ungeschützten Geschlechtsverkehr ohne Aufklärung seiner Partner gehabt haben soll. In der Hauptverhandlung wird seine Ärztin A vernommen. A sagt aus, sie habe H über seine Erkrankung und die daraus resultierenden Folgen informiert, obwohl A nicht von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde. A war nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) belehrt worden, kannte dieses aber.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafprozessrecht

Beweisverwertungsverbot für Selbstgespräche

B ist des Totschlags verdächtig. Da keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten mehr bestehen, wird ordnungsgemäß eine elektronische Überwachung im Auto des B angeordnet. Kurz darauf steigt B alleine in das verwanzte Auto. Auf der Fahrt murmelt er vor sich hin und gibt in diesem Selbstgespräch die Tat zu.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafprozessrecht

nemo tenetur und VE

Mafia-Pate P hat seine drei größten Konkurrenten im Berliner Heroinmarkt töten lassen. Bei einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Da alle anderen Aufklärungsmaßnahmen erfolglos bleiben, wird Polizist V als verdeckter Ermittler auf P angesetzt. Nachdem er sein Vertrauen erworben hatte, spricht V den P gezielt auf den Tatvorwurf an. Dabei drängte er ihn mehrfach und eingehend dazu, sich ihm zu offenbaren. Schließlich gesteht P ihm die Taten.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafprozessrecht

Ablehnung von Beweisanträgen / Lügendetektor

A ist wegen sexueller Nötigung angeklagt. Zum Beweis dafür, dass er die Tat nicht begangen hat, beantragt er mittels eines Polygraphen (Lügendetektor) begutachtet zu werden. Dadurch sei festzustellen, dass er die Wahrheit sage und die vorgeworfene Handlung somit nicht vorgenommen habe.