SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Beweisantrag - bestimmt behauptete Tatsache - Negativtatsache (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)
Angeklagter A beantragt die Vernehmung des Z zum Beweis der Tatsache, dass A „mit dem Mitangeklagten B am Abend des 29.12.1990 in dem Imbiss Pi keine Absprachen in Bezug auf die Begehung strafbarer Handlungen getroffen hat“. Das Gericht lehnt dies als bloßen Beweisermittlungsantrag (§ 244 Abs. 2 StPO) ab.
SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Staatsanwaltsklausur
Systematik: Beweisverwertungsverbot bei Fehlern im Ermittlungsverfahren (Abwägungslehre)
V wird vorgeworfen, ihren Schwiegervater angefahren zu haben. Bei ihrer polizeilichen Vernehmung wird sie ohne Belehrung befragt und lässt sich dabei geständig ein. Als sie in der Hauptverhandlung ordnungsgemäß belehrt wird, macht sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch.
Strafrecht > Strafprozessrecht
§ 254 / Mitangeklagter
A und B rauben mittäterschaftlich eine Bank aus: A nimmt die Geiseln, B räumt den Tresor aus. A gesteht nach ordnungsgemäßer Belehrung in der Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter die Tat und schweigt in der Hauptverhandlung. B schweigt sowohl in der Vernehmung als auch in der Hauptverhandlung.
Strafrecht > Strafprozessrecht
ZVR / V-Mann
Drogenbaron D versorgt ganz Berlin mit Heroin. Im Rahmen der Ermittlungen wird sein Bruder B von der Staatsanwältin S vernommen. B beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Deshalb setzt S den V-Mann V ein. In einem Gespräch mit V macht B detaillierte Angaben zu den Drogengeschäften des D. D wird daraufhin angeklagt, B verweigert auch in der Hauptverhandlung das Zeugnis.
Strafrecht > Strafprozessrecht
ZVR / Spontanäußerung in Drucksituation
M fährt nachts betrunken mit dem Auto seiner Ehefrau F gegen ein Polizeiauto. Er flüchtet zu Fuß in die gemeinsame Wohnung. Polizist P ermittelt die F als Halterin und fährt zur Wohnung. Als er klingelt, öffnet die F die Tür und erklärt sofort ohne Nachfrage des P: „Ich bin nicht gefahren, das kann nur der M gewesen sein!“ M wird wegen §§ 315c Abs. 1 Nr. 1, 316 StGB angeklagt, F beruft sich in der Hauptverhandlung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.
Strafrecht > Strafprozessrecht
ZVR / Gestattung der Verwertung / Akzessorische Beweisstücke
T hat einen Thalia-Laden ausgeraubt. Seine Ehefrau E wird im Ermittlungsverfahren bei einer Zeugenvernehmung durch Polizist P belehrt und vernommen. Sie belastet T und macht P Whatsapp-Sprachnachrichten des T zugänglich, in denen T vom Raub erzählt und aus den mitgenommenen Büchern vorliest. In der Hauptverhandlung macht E von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, erklärt sich allerdings mit der Verwertung ihrer bei der Vernehmung durch P gemachten Aussage einverstanden.
Strafrecht > Strafprozessrecht
§ 252 StPO - Nachträgliches Entstehen eines Zeugnisverweigerungsrechts
T hat den Kölner Dom abgefackelt. Staatsanwältin S hat im Ermittlungsverfahren den Freund F des T als Zeugen vernommen und dies protokolliert. In der späteren Hauptverhandlung gegen T verweigert F hingegen das Zeugnis mit dem Hinweis auf seine zwischenzeitlich mit T begründete Lebenspartnerschaft.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Protokollverlesung bei Zeugnisverweigerungsrecht in Der Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmung und qualifizierte Belehrung
Die angeklagte Anwältin A hat den Senior-Partner P getötet. Ihr Ehemann E belastet sie im Ermittlungsverfahren in einer Zeugenvernehmung vor dem Ermittlungsrichter R schwer, trotz Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO). In der Hauptverhandlung macht E von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Protokollverlesung bei Zeugnisverweigerungsrecht in Der Hauptverhandlung - Nichtrichterliche Vernehmung
T hat ein Tipico-Wettbüro ausgeraubt. Seine Ehefrau E belastet ihn im Ermittlungsverfahren in einer Zeugenvernehmung durch Polizist P schwer, trotz Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO). In der Hauptverhandlung macht E von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Ausnahmsweise Verlesung nach § 251
Dieb D stiehlt Opi O dessen Gehstock. O wird von Polizist P umfangreich als Zeuge vernommen. Kurz vor der Hauptverhandlung stirbt O.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Unmittelbarkeitsgrundsatz - Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen
Omi O wird von Räuber R am Sparkassen-Geldautomat ausgeraubt. Sie wird von Polizist P als Zeugin vernommen. Die Aussage wird protokolliert. O sagt bei der späteren Vernehmung in der Hauptverhandlung teilweise etwas anderes, als bei der Vernehmung vor P.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Der Sachverständige als Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht bei Zusatztatsachen
T soll ein Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt haben. Das Gericht beauftragt den Arzt A mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit. In der Hauptverhandlung erklärt A, dass er sich auf sein ärztliches Zeugnisverweigerungsrecht berufe, soweit es um Angaben des T zur Tat gehe. Denn dieser habe ein Vertrauen zu ihm entwickelt und umfassende Angaben zur Tat gemacht.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Kein Beweisverwertungsverbot bei Aussage eines nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsträger
Der HIV-Infizierte H ist angeklagt, da er mehrmals ungeschützten Geschlechtsverkehr ohne Aufklärung seiner Partner gehabt haben soll. In der Hauptverhandlung wird seine Ärztin A vernommen. A sagt aus, sie habe H über seine Erkrankung und die daraus resultierenden Folgen informiert, obwohl A nicht von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde. A war nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO) belehrt worden, kannte dieses aber.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisverwertungsverbot bei der Hörfalle
Autohändler A verkauft schon seit Jahren gestohlene Autos (§ 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Nach einer wenig informativen Vernehmung des A veranlasst Polizist P einen ehemaligen Mitarbeiter des A, den M, bei A anzurufen. Mit Genehmigung des M hört P das Gespräch mit (Hörfalle). In diesem Gespräch versucht A den M überzeugen, in sein Hehler-Business einzusteigen.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Traunsteiner Brandstiftungsfall
T will sich umbringen und zündet das Mehrfamilienhaus an, in dem sie wohnt. Sie wird von Polizistin P verhaftet und schweigt nach ordnungsgemäßer Belehrung. P fährt die verletzte T ins Krankenhaus. Um eine Anamnese durchzuführen, fragt Arzt A die T, was denn geschehen sei, worauf T wahrheitsgemäß antwortet. P hört mit. In der Hauptverhandlung schweigen T und A. P sagt aus, was T dem A erzählt hat.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisverwertungsverbot bei Belehrung ohne Dolmetscher
T bringt bei einem Streit den O um und wird sofort von Polizist P gestellt. T ist ausländischer Herkunft. P belehrt den T noch am Tatort, dieser versteht jedoch wegen seiner eingeschränkten Deutschkenntnisse die Belehrung des P über die ihm als Beschuldigtem zustehenden Rechte nicht. Als P auf O zeigt und den T fragend ansieht, versteht T jedoch, dass diese von ihm wissen wollen, ob er O umgebracht habe, und nickt. T schweigt in der Hauptverhandlung.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Belehrung über Verteidigerkonsultation
Der betrunkene B flieht nach einer Kontrolle vor der Polizei. Auf der Flucht rammt er ein Polizeiauto und verletzt einen Polizisten schwer. B wird vorläufig festgenommen. Bei der Vernehmung wird B von Polizistin P nur darüber belehrt, dass er das Recht hat, zu schweigen. B sagt zunächst nichts, weiß aber nicht, wie er aus der Situation wieder herauskommen soll. Nach einer Stunde fängt er an zu plappern.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Folgevernehmung / qualifizierte Belehrung
Dieb D stiehlt ein rotes Pegasus-Rad mit goldenem Sattel. Kurz darauf sieht Polizist P den D auf dem Rad und hält ihn an, weil er ihn für verdächtig hält. Er fragt ihn über die Herkunft des Rads aus. D widerspricht sich und sagt dann irgendwann: „Ok, ich hab’s geklaut…“ und erzählt alle Einzelheiten. P nimmt ihn mit zur Wache, belehrt ihn über sein Schweige- und Verteidigerkonsultationsrecht und befragt ihn nochmal. D wiederholt seine Aussage. In der Hauptverhandlung schweigt er.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Spontanäußerungen und Beweisverwertungsverbot bei fehlender Beschuldigtenbelehrung
B ist verdächtig, seine Ehefrau getötet zu haben. Als Polizist P vor seiner Haustür steht, öffnet B diese und sagt sofort: „Ich war’s!“. Auf der Fahrt zur Polizeiwache erzählt er umfangreich die Details der Tat. Erst auf der Wache wird B über sein Schweige- und Verteidigerrecht belehrt und befragt. B sagt daraufhin, er habe doch schon alles erzählt. B schweigt in der Hauptverhandlung.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Ablehnung von Beweisanträgen / Lügendetektor
A ist wegen sexueller Nötigung angeklagt. Zum Beweis dafür, dass er die Tat nicht begangen hat, beantragt er mittels eines Polygraphen (Lügendetektor) begutachtet zu werden. Dadurch sei festzustellen, dass er die Wahrheit sage und die vorgeworfene Handlung somit nicht vorgenommen habe.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Freibeweisverfahren / § 136a als Verfahrensfrage
G ist wegen Mordes an einem Kind angeklagt. In der Hauptverhandlung macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sein Verteidiger behauptet, G sei bei seiner polizeilichen Vernehmung unter Androhung von Folter dazu gebracht worden, den Mord zu gestehen. Diese Einlassung sei unverwertbar. Das Gericht hält es für ausreichend, durch telefonische Nachfrage bei der Polizeidienststelle die Umstände der Vernehmung aufzuklären.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Strengbeweismittel / Geständnis
Der Angeklagte A gesteht in der Hauptverhandlung den Anklagevorwurf. Er verstrickt sich bei seinem Geständnis aber in zahlreiche Widersprüche. Das Gericht sieht wegen des Geständnisses von einer Beweisaufnahme ab.

Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Sachverständiger Zeuge
T überfährt vorsätzlich den O. Als O schwer verletzt am Boden liegt, kommt zufällig Rechtsmediziner R vorbei und leistet Erste Hilfe. Trotzdem verstirbt O. Das Gericht lädt R zur Hauptverhandlung, um medizinisch umfassend über das Ausmaß der Verletzungen zu berichten.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Sachverständige
Der T schickt seiner Ex-Frau F einen mit dem Gift Anthrax gefüllten Brief. F verstirbt an der Vergiftung. Das Gericht beauftragt den mit der F befreundeten Rechtsmediziner R mit der Klärung des Todesfalls und lädt ihn zur Hauptverhandlung.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Zeugnisverweigerungsrechte
A und B sind des gemeinschaftlichen Raubes angeklagt. A hat seiner Ehefrau Z alles von der Tat erzählt. Während der Hauptverhandlung stirbt der A plötzlich. Nunmehr soll Z als Zeugin vernommen werden, sie wird vom Gericht geladen. Z möchte nicht aussagen.
Strafrecht > Strafprozessrecht
Beweisperson – Der Zeuge und seine Pflichten
Im Berliner Tierpark entreißt T der Omi O mit einiger Gewalt ihre teure Louis-Vuitton-Handtasche und rennt davon. Birdwatcher Z, der eigentlich nur Vögel beobachten wollte, sieht die Tat durch sein Fernglas. Richter R lädt Z zur Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen T.