Hauptverfahren 3: Beweisrecht: 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 47 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Hauptverfahren 3: Beweisrecht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Beweisantrag - bestimmt behauptete Tatsache - Negativtatsache (§ 244 Abs. 3 S. 1 StPO)

Angeklagter A beantragt die Vernehmung des Z zum Beweis der Tatsache, dass A „mit dem Mitangeklagten B am Abend des 29.12.1990 in dem Imbiss Pi keine Absprachen in Bezug auf die Begehung strafbarer Handlungen getroffen hat“. Das Gericht lehnt dies als bloßen Beweisermittlungsantrag (§ 244 Abs. 2 StPO) ab.

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SR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Unzulässige Ablehnung von Beweisanträgen, §§ 244 Abs. 3-6, 245 Abs. 2 StPO

Angeklagter A stellt den Antrag: „Ich beantrage, Z, wohnhaft Fuchsstraße 24, 14050 Berlin, über die Tatsache zu vernehmen, dass ich am 27.05.2023 zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr mit Z zusammen das Bundesligafinale schaute und deshalb nicht am Tatort gewesen sein kann.“ Das Gericht lehnt dies ab. As Anwesenheit am sei Tatort bereits bewiesen.

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Strafrecht > Strafprozessrecht

Beweisverwertungsverbot für Tagebucheinträge

T wird wegen kleinerer Drogendelikte angeklagt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden seine Tagebücher beschlagnahmt, in denen er von der Beziehung zu seiner Freundin F sowie seinen persönlichen Erfahrungen in der Rauschgiftszene und Verbindungen zu den einzelnen Personen in der Szene berichtet. Außerdem finden sich dort genaue Auflistungen über die von T getätigten Rauschgiftgeschäfte mit Datum, Menge und Preis.

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Strafrecht > Strafprozessrecht

Belehrung über Verteidigerkonsultation

Der betrunkene B flieht nach einer Kontrolle vor der Polizei. Auf der Flucht rammt er ein Polizeiauto und verletzt einen Polizisten schwer. B wird vorläufig festgenommen. Bei der Vernehmung wird B von Polizistin P nur darüber belehrt, dass er das Recht hat, zu schweigen. B sagt zunächst nichts, weiß aber nicht, wie er aus der Situation wieder herauskommen soll. Nach einer Stunde fängt er an zu plappern.

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Strafrecht > Strafprozessrecht

Freibeweisverfahren / § 136a als Verfahrensfrage

G ist wegen Mordes an einem Kind angeklagt. In der Hauptverhandlung macht er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sein Verteidiger behauptet, G sei bei seiner polizeilichen Vernehmung unter Androhung von Folter dazu gebracht worden, den Mord zu gestehen. Diese Einlassung sei unverwertbar. Das Gericht hält es für ausreichend, durch telefonische Nachfrage bei der Polizeidienststelle die Umstände der Vernehmung aufzuklären.