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Falsches Überholen auf dem Bürgersteig (§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Autobahn – § 315c Abs. 1 Nr. 2f StGB
Auf der BAB bricht der Anhänger des T aus, so dass T auf der Überholspur entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen kommt. T schaltet den Warnblinker ein, holt ein aus dem Anhänger gefallenes Paket und fährt unter teilweiser Inanspruchnahme von Normalspur und Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung zu der 50m entfernten Ausfahrt.
Zu schnelles Fahren an einer Straßenkreuzung (§ 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB)
Obwohl eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h gilt, fährt T 120 km/h. In einer Kurve, an der sich ein übersichtlicher, gut einsehbarer Kreuzungsbereich befindet, bricht der Pkw aufgrund der hohen Geschwindigkeit aus und verfehlt den Spaziergänger S nur um Haaresbreite.