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Erbfolge in der ersten Ordnung: Anwendungsbereich des Repräsentationsprinzips
Sachverhalt
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Erbfolge in der ersten Ordnung: Nachlassverteilung unter Nachkommen und Ausschluss von Schwiegerkindern
Der geschiedene E ist ohne Testament verstorben. Er hinterlässt seinen Sohn S und das von ihm abstammende Enkelkind A. Außerdem leben noch der Witwer W der verstorbenen Tochter T und deren gemeinsame Kinder C und D. Ferner lebt noch der Bruder B des E.
Erbfolge bei Halbgeschwistern in der zweiten Ordnung (§ 1925 BGB)
E verstirbt. Seine Eltern A und B sind vorverstorben. B hatte A einst überlebt und noch einmal geheiratet, die inzwischen auch verstorbene C. Bei Erbfall leben noch Es Schwester D sowie die von B und C gezeugten Halbgeschwister F, G und H.